4,5" Oldschool Bates Style Nebelscheinwerfer, chrom, ECE

Art.Nr.: 02-0200

41,95 EUR
inkl. 19 % USt

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Produktbeschreibung

  • Zusatz-Nebelscheinwerfer
  • verchromtes Gehäuse
  • mit E-Prüfzeichen, legal auch ohne Eintragung
  • Bottom Mount-Halterung, universell verwendbar
  • Durchmesser 120 mm, Tiefe 100 mm
  • H3 Leuchtmittel

 

Klassisch geformter, hochglanzverchromter 4,5" Oldschool-Zusatzscheinwerfer. Ein spezieller Einsatz samt Birne macht den miniaturisierten Bates-Style-Rundscheinwerfer zum vollwertigen Nebellicht. Die verrippte Streuscheibe sorgt für zeitlose Optik und verfügt über ein E-Prüfzeichen. Dank Bottom-Mount-Halterung ist eine Befestigung des Nebelscheinwerfers an vielen Stellen des Motorrads sowie an Haltestreben möglich. Die Kabel vom Leuchtmittel reichen ca. 10cm aus der Lampe heraus. Im Fuss befindet sich ein Gewindebolzen 3/8", der eine Länge von 24 mm hat, zur Befestigung an der Gabelbrücke.

Aufschrift: 02B E4 19102

Maße:
Durchmesser ca. 120 mm,
Tiefe ca. 95 mm,
Länge des Gewindebolzens ca. 24 mm

Info:
Sind zwei gleiche Zusatzscheinwerfer erlaubt?


Wer wissen will, welche Art Zusatzscheinwerfer er an seinem Motorrad legal montieren darf, muss zunächst einen Blick in seine Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II) werfen. Zwei Varianten sind möglich:

1. Ist das Bike nach der deutschen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zugelassen, dann dürfen keine zwei gleichen Nebel- oder Fern-Spotlights montiert werden. Paragraph 52 der deutschen StVZO erlaubt keine zwei baugleichen Zusatzleuchten. Ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer können jedoch legal kombiniert werden. Diese beiden Spotlights sind in 4,5 Zoll bei Dock66 erhältlich (Fernscheinwerfer Art. Nr. 02-0199, Nebelscheinwerfer Art. Nr. 02-0200). Übrigens: Wenn sich in Feld (17) bei "Merkmal zur Betriebserlaubnis" ein Eintrag befindet, dann gilt die Allgemeine Betriebserlaubnis nach StVZO.

2. Wenn das Bike nach EU-Recht zugelassen ist, dann dürfen je zwei Nebel- (etwa zwei Dock66 Art. Nr. 02-0200) oder zwei Fernscheinwerfer (etwa zwei Dock66 Art. Nr. 02-0199) am Motorrad montiert werden. Auch die Kombination beider Typen ist erlaubt. Geregelt wird dies durch den Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG. Zu erkennen ist diese Art von Zulassung an einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren unter Feld K bei "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE".