4,5" Zusatzscheinwerfer, Spotlight, Fernlicht schwarz, ECE

Art.Nr.: 02-0250

43,95 EUR
inkl. 19 % USt

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Produktbeschreibung

  • Fern-Zusatzscheinwerfer, Harley Heritage Style 
  • schwarzes Gehäuse
  • mit E-Prüfzeichen, legal auch ohne Eintragung
  • Bottom Mount-Halterung, universell verwendbar
  • Durchmesser 12 cm, Tiefe 9,3 cm

 

Komplettes Spotlight in rundlich-flacher Form. Dank geripptem Glaseinsatz passt der Zusatzscheinwerfer perfekt zu klassischen Motorrädern. Vor allem nach der Montage von zwei Spotlights rechts und links von einem runden Hauptscheinwerfer erhält nahezu jedes traditionelle Motorrad die Erscheinung einer erhabenen Eskortenmaschine. Der Scheinwerfer kommt komplett mit Einsatz und Fernlichtbirne. Legal montierbar (siehe unten) dank E-Prüfzeichen.
Mit Befestigungsmaterial und Anschlusskabel.

INFO: Sind zwei gleiche Zusatzscheinwerfer mit Fernlicht erlaubt?
Wer wissen will, ob er zwei zusätzliche Fernscheinwerfer an seinem Motorrad legal montieren darf, der muss zunächst einen Blick in seine Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II) werfen. Wenn das Bike nach EU-Recht zugelassen ist, dann dürfen je zwei Nebel- oder zwei Fernscheinwerfer (etwa zwei Dock66 Art. Nr. 02-0031) am Motorrad betrieben werden. Auch die Kombination beider Typen ist erlaubt. Geregelt wird dies durch den Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG. Zu erkennen ist diese Art von Zulassung an einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren unter Feld K bei "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE".

Ist das Bike nach der deutschen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zugelassen, dann dürfen keine zwei gleichen Nebel- oder Fern-Spotlights montiert werden. Paragraph 52 der deutschen StVZO erlaubt keine zwei baugleichen Zusatzleuchten. Ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer können jedoch legal kombiniert werden. Diese beiden Spotlights sind in 4,5 Zoll bei Dock66 erhältlich (z.B. Fernscheinwerfer Art. Nr. 02-0199, Nebelscheinwerfer Art. Nr. 02-0200). Übrigens: Wenn sich in Feld (17) bei "Merkmal zur Betriebserlaubnis" ein Eintrag befindet, dann gilt die Allgemeine Betriebserlaubnis nach StVZO.

Abmessungen:
Durchmesser: ca. 12 cm außen
Tiefe: ca. 93 mm
Länge Gewindebolzen: ca. 37 mm
Gewindebolzen: M10